AGB's ScaviaTech GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ScaviaTech GmbH
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der „ScaviaTech GmbH“ (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“ genannt) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer angebotenen Waren und/oder Leistungen abschließt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2. Der Verkäufer erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen.
1.3. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
2. Angebot und Auftragsbestätigung
2.1. Alle Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Annahme schriftlich bestätigt hat oder wenn die Ware durch den Verkäufer ausgeliefert wurde. Fehler und Irrtümer sind vorbehalten.
2.2. Nebenabreden, Zusicherungen, Vertragsänderungen und sonstige abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Die Angaben zu den Waren stellen lediglich Produktbeschreibungen dar und sind keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien. Fehler und Irrtümer sind vorbehalten.
2.3. Vertragsgegenstand, Lieferumfang und Preis richten sich nach der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
3. Preis und Zahlung
3.1. Die Preise gelten mangels gesonderter Vereinbarung ab Werk zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer einschließlich Verladung ab Werk. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden bei der jeweiligen Produktdarstellung gesondert angegeben. Die Liefer- und Versandkosten richten sich nach den bestellten Produkten, dem Gesamtgewicht der Bestellung und dem Lieferort.
3.2. Soweit nicht gesondert vereinbart ist die Zahlung ohne jeden Abzug auf das Konto des Verkäufers zu leisten. Zahlungen für Sondermaschinen haben sind wie folgt fällig:
30 % Anzahlung nach Eingang der Auftragsrechnung
60 % nach Freigabe der Bestellung durch den Kunden
10 % nach innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ware.
3.3. Der Verkäufer behält sich im Einzelfall vor, die Bestellung nur gegen Vorkasse zu liefern.
3.4. Eine Aufrechnung steht dem Kunden im Hinblick auf die von ihm geschuldete Vergütung nur in Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.
4. Lieferbedingungen und Abnahme
4.1. Angegebene Liefertermine sind, vorbehaltlich ausdrücklicher verbindlicher schriftlicher Vereinbarungen, als ungefähr zu verstehen. Maßgeblich für den Liefertermin ist das Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn alle zur Auftragserfüllung notwendigen Angaben, Unterlagen und etwaige Anzahlungen dem Verkäufer zur Verfügung stehen.
4.2. In Fällen höherer Gewalt oder beim Verkäufer oder seinen Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, wozu auch Feuerschäden, Beschlagnahme, Arbeitskämpfe (Streik, Aussperrung), Boykotte, Energie- und Rohstoffmangel und dergleichen zählen, verlängern sich die Lieferfristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Sofern eine der Parteien von Ereignissen Kenntnis erhält, wird dieser die jeweils andere Partei hierüber unverzüglich informieren. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt.
4.3. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart, ist Erfüllungsort Saalfeld / Gesellschaftssitz des Vertragspartners. Die Verlegung des vertraglich vereinbarten Erfüllungsortes bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Sollte keine Einigung zustande kommen, ist der Verkäufer nicht zur Versendung an den vom Vertrag abweichenden Erfüllungsort verpflichtet. Zusätzliche Kosten, die durch eine nachträgliche Änderung des Erfüllungsortes anfallen, trägt der Kunde. Sollte der Kunde den Erfüllungsort erst nach Vertragsschluß festlegen so ist eine gesonderte Vereinbarung bezüglich der Versandkosten zwischen den Parteien zu treffen.
4.4. Versendet der Verkäufer die Bestellung an den vom Kunden vorgegebenen Ort, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Bestellung dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen übergeben hat.
4.5. Die Lieferung ist vom Kunden oder seinem Beauftragten unverzüglich beim Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu überprüfen. Stellt der Kunde Beschädigungen der Verpackung fest, so ist die Annahme zu verweigern und die Lieferung zurück an das Transportunternehmen zu geben. Bei Schäden an der bestellten Ware, Falschlieferungen oder unvollständigem Lieferumfang hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
4.5. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Bestellung das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen, z. B. die Versandkosten oder Anlieferung und Aufstellung übernommen hat. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Die Abnahme hat unverzüglich zum Abnahmetermin, Hilfsweise nach der Meldung des Verkäufers über die Abnahmebereitschaft durchgeführt werden. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Bestellung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgenommen hat.
4.6. Die entstehenden Kosten aufgrund einer Versandverzögerung, die auf Wunsch des Kunden erfolgt, werden diesem beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft durch den Verkäufer in Rechnung gestellt.
4.7. Bei der Auslieferung der Bestellung durch Mitarbeiter des Verkäufers hat der Kunde diese Mitarbeiter bei allen den Aufbau betreffenden Maßnahmen zu unterstützen. Zeitverzögerungen und Kosten, die durch die unterlassene Mithilfe des Kunden entstehen gehen zu Lasten des Kunden.
5. Leistungen
Die Vorgaben für die Herstellung der vom Kunden bestellten Sondermaschinen sind unverbindlich. Solle sich die Herstellung aufgrund vorher nicht bekannter Hindernisse verzögern oder höhere Kosten verursachen, so setzt der Verkäufer den Kunden darüber umgehend in Kenntnis. Die mitgeteilten Abweichungen gelten als genehmigt, sollte der Kunde diesen nicht innerhalb von 21 Tagen schriftlich widersprechen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne die Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang pfleglich zu behandeln. Er hat dem Verkäufer gehörende Ware sachgemäß zu lagern, vor unberechtigter Benutzung und Diebstahl zu schützen und ordnungsgemäß zu versichern. Sofern Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
6.3. Der Käufer ist weiterhin verpflichtet, etwaige Beschädigungen, Diebstahl oder die Vernichtung von Ware unverzüglich anzuzeigen.
6.4 Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der Pflichten nach den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
6.5 Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen.
7. Gewährleistung
7.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gebrauchte Waren Gegenstand des Vertrages sind, wird die Gewährleistung ausgeschlossen.
7.2. Der Verkäufer leistet für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.3. Der Verkäufer steht für Mängel, die bei Übergabe der Waren vorhanden sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des BGB ein. Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel gelten nach der Wahl des Kunden die gesetzlichen Ansprüche der Nacherfüllung, auf Mängelbeseitigung/Neulieferung sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die weitergehenden Ansprüche Minderung, Rücktritt sowie ggf. daneben Schadensersatz, sowie des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen.
8. Kündigung
8.1. Der Verkäufer kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde seine Zahlungen ganz oder nur zum Teil einstellt, von ihm oder zulässigerweise vom Verkäufer oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14, 15 InsO) bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt ist, ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden bekannt werden. Die ausgeführten Leistungen werden abgerechnet. Der Verkäufer kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Restes verlangen.
8.2. Im Falle einer Kündigung, gleich aus welchem Grund, ohne daß sie vom Verkäufer zu vertreten ist, hat der Verkäufer das Recht, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz von 10 % des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, sofern nicht der Kunde oder der Verkäufer im Einzelfall andere Nachweise erbringen. Die Vergütung bzw. der Schadensersatz beinhalten auch dann insbesondere den entgangenen Gewinn des Verkäufers, wenn Vergütung bzw. Schadensersatz die Pauschale von 10% übersteigen.
9. Haftung
Der Verkäufer schließt seine Haftung für Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine wesentlichen Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder durch grobes Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) des Verkäufers entstanden sind. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer nicht. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
10. Urheberrecht
Der Verkäufer behält sich das Urheberrecht an sämtlichen Zeichnungen, Abbildungen und / oder Konstruktionen der gelieferten Produkte. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers darf der Kunde die urheberrechtlich geschützten Zeichnungen, Abbildungen und / oder Konstruktionen nicht in Urheberschutz verletzender Weise nutzen, abändern und / oder an Dritte weitergeben. Auf Verlangen sind die Unterlagen selbst und sämtliche Vervielfältigungen davon an den Verkäufer zurück zugeben.
11. Datenspeicherung
Die Daten des Kunden, die der Verkäufer im Rahmen der Vertragsabwicklung erhebt, unterliegen dem Datenschutz und der Verkäufer beachtet die gesetzlichen Bestimmungen. Für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) mit Hilfe der EDV gespeichert und verarbeitet. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Verkäufer Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
12. Software Nutzung
12.1. Der Kunde darf die vom Verkäufer gelieferte Software nur im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Maschine und dem Verwendungszweck entsprechend nutzen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Nutzung schriftlich vereinbart wurde.
12.2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes der Software.
12.3. Der Kunde darf, sofern es für die Sicherung der zukünftigen Benutzung des Programms erforderlich ist, lediglich eine Sicherungskopie von dem Softwareprogramm anfertigen. §§ 69 c. und d. UrhG finden Anwendung.
13. Schlußvorschriften
13.1. Soweit vereinbar, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag 07318 Saalfeld, Deutschland.
13.2 Unsere Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
13.3. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, auch dieser Formvorschrift, bedürfen der Schriftform.
13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise unwirksam, unvollständig und/oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt., Unwirksame, unvollständige und/oder undurchführbare Bestimmungen gelten als durch solche wirksamen und durchführbaren Regelungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Stand Februar 2020
